Eine Energiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Nachbar:innen mit dem Ziel, Strom untereinander zu handeln. Man könnte es als einen lokalen Strom-Markt bezeichnen.
Um Strom kaufen und verkaufen zu dürfen, braucht es eine eigene Rechtspersönlichkeit. Deshalb sind viele Energiegemeinschaften als Verein organisiert – manchmal auch als Genossenschaft. Um an einer Energiegemeinschaft teilzunehmen, müssen Sie dem Verein beitreten.
Die Größe einer Energiegemeinschaft ist durch das Elektrizitätsnetz bestimmt. Es wird zwischen lokalen und regionalen Energiegemeinschaften unterschieden. Der Einzugsbereich der Mitglieder umfasst nur weniger Straßen (lokal), bzw. einzelne Ortsabschnitte (regional).
Die Mitglieder einer Energiegemeinschaft sind Strom-Verbraucher und Strom-Erzeuger (PV Anlagen-besitzer). Teilnehmer einer lokalen Energiegemeinschaft müssen an der selben Trafostation angeschossen sein. Bei einer regionalen Energiegemeinschaft teilen sich alle Mitglieder das selbe Umspannwerk.
Um Mitglied einer Energiegemeinschaft zu werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Um einer Energiegemeinschaft beizutreten müssen Sie uns nur Ihre Zählpunktnummer übermitteln. Verwenden Sie dazu bitte unser Kontak-Formular. Anschließend senden wir Ihnen eine Einladung, die Sie im Online-Portal Ihres Netzbetreibers annehmen können. Mit Ihrer Zustimmung wird Ihre Mitgliedschaft sofort aktiv.
Sowie bisher, misst der Netzbetreiber Ihren Stromverbrauch. Im 15 Minuten-Takt wird überprüft wie viel Strom Sie benötigen und wieviel davon, von der Energiegemeinschaft bereitgestellt werden kann. Der Netzbetreiber leitet die Verbrauchsdaten an Ihren Energielieferanten und an die Energiegemeinschaft weiter. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Rechnungsstellung und jederzeit einsehbar.
Ob eine Beitritts-, Austritts- oder Mitgliedsgebühr anfällt, legt der Verein selbst fest. In der Regel gibt es jedoch keine pauschalen Gebühren – Sie zahlen ausschließlich für den Strom, den Sie tatsächlich beziehen.
Das Tarifmodell wird vom Verein festgelegt. Wer wie viel Mitspracherecht hat, ist in den Statuten geregelt. Damit die Energiegemeinschaft funktioniert, muss der Strompreis für alle Mitglieder fair sein – sowohl für Erzeuger als auch für Verbraucher. Im Unterschied zu kommerziellen Stromanbietern erhebt die Energiegemeinschaft lediglich eine geringe Handelsmarge, um die Betriebskosten zu decken. Ein Verein handelt nicht gewinnorientiert.
Die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft kann nur Vorteile bringen und verursacht keine extra Kosten. Im schlimmsten Fall wird kein Strom innerhalb der Energiegemeinschaft gehandelt und alles bleibt beim alten.
Sie erhalten eine zweite Stromrechnung von der EG. Ihre Strom-Verbrauchsdaten werden zur Abrechnung an die Energiegemeinschaft weitergeleitet.
Stromlieferanten verlieren einen Teil Ihres Geschäfts an Energiegemeinschaften. Der Netzbetreiber gewährt für Energiegemeinschaft’s Strom einen Rabatt auf die Netzgebühren.
Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen und selbstständig aus dem Verein austreten. Dazu müssen Sie lediglich Ihren Netzbetreiber über den Ausstieg aus der Energiegemeinschaft benachrichtigen. Verweden Sie dazu einfach das Portal Ihres Netzbetreibers.
Typische Verbraucher sparen durch den Beitritt jährlich zwischen 90 und 150 Euro an Stromkosten. Wer beim Stromverbrauch zeitlich flexibel ist, kann sogar noch mehr profitieren: Günstiger EG-Strom ist verfügbar wenn die Sonne scheint und die Nachfrage gering ist.
Energiegemeinschaften werden ehrenamtlich geleitet. Aktive Vereinsmitglieder, die sich z.B. als Rechnungsprüfer engagieren wollen, werden immer gesucht.
Pixel Energy Solutions betreut Energiegemeinschaften und kümmert sich um die Mitgliederverwaltung sowie die Rechnungserstellung. Pixel Energy Solutions wird als externer Dienstleister von Ihrer Energiegemeinschaft beauftragt.
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und ihre Landesstellen bieten kostenlose Beratung sowie umfangreiches Informationsmaterial an.